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Hinweisgeber­schutz­gesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) informieren wir Sie darüber, dass wir eine interne Meldestelle eingerichtet haben, die es allen Mitarbeitenden sowie externen Hinweisgebenden, einschließlich Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden ermöglicht, potenziell rechtswidriges Verhalten oder Verstöße gegen interne Richtlinien sicher zu melden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet uns, eine vertrauliche Anlaufstelle zu bieten, bei der Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, ethische Richtlinien oder Unternehmensvorgaben abgegeben werden können. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls korrigierende Maßnahmen einzuleiten.

Wichtige Informationen zur internen Meldestelle

Mit der Einführung dieser Meldestelle möchten wir ein Umfeld schaffen, in dem sich jede*r von Ihnen sicher fühlt und in dem ethisches Verhalten und gesetzestreues Handeln höchste Priorität haben.

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zur Meldung von Verstößen zu nutzen, wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie unsicher sind oder Verstöße vermuten.

Wie funktioniert die Meldestelle?

Die Meldestelle ist für alle Mitarbeitenden sowie externen Hinweisgebenden, einschließlich Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden zugänglich. Sie können Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, interne Regelungen oder ethische Standards melden. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und nur von berechtigten Personen im Unternehmen geprüft. Es wird keine Benachteiligung oder Repression gegenüber denjenigen geben, die in gutem Glauben eine Meldung abgeben.

Wie kann ich Verstöße melden?

Die Meldung kann per E-Mail hinweisgeber@gvsped.de eingereicht werden. Alternativ kann das Formular auf dieser Seite genutzt werden.

Was passiert mit meinem Hinweis?

Sobald Sie eine Email oder das Formular absenden, wird Ihre Meldung vertraulich an die zentrale Abteilung für Recht und Compliance weitergeleitet. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist. Spätestens nach drei Monaten bekommen Sie zudem eine inhaltliche Rückmeldung.

Bleibe ich Anonym?

Wir empfehlen Ihnen, beim Absenden Ihrer Meldung Ihren Namen anzugeben. In der Europäischen Union sind Hinweisgeber gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt – Sie müssen also keine negativen Folgen befürchten, weder beruflich noch privat.

Hinweisgeberformular